CHARLOTTE-PRINZ-STIPENDIUM 2018 – 2020
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt unterhält ein Atelierhaus zur Förderung junger Absolventinnen und Absolventen von Kunsthochschulen in Hessen. Das ehemalige Wohn- und Ateliergebäude der Künstlerin und Stifterin Charlotte Prinz gibt jungen Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, sich ohne große wirtschaftliche Belastung weiter entwickeln zu können.
Umfang und Förderung
Für zwei Jahre fördert die Stadt Darmstadt den kostenlosen Aufenthalt im Atelierhaus Prinz mit einer monatlichen Zuwendung von 1.100 Euro.
Bewerbungen
Bewerben können sich Absolventinnen und Absolventen von Deutschen Kunstakademien und Kunsthochschulen sowie Fachhochschulen oder einer vergleichbaren Einrichtung. Sie sollten ihr künstlerisches Studium erfolgreich beendet haben oder sich bereits im Abschlusssemester befinden. Arbeitsschwerpunkte können Malerei, Zeichnung (einschließlich aller sonstigen Techniken auf Papier), Druckgrafik, Fotografie oder Neue Medien sein. Erwartet wird eine aussagekräftige Bewerbung mit fotografischen Abbildungen von künstlerischen Werken in einem Mindestformat von 13 x 18 cm, ein Lebenslauf mit Porträtfoto, eine beglaubigte Kopie der Studienabschlussbescheinigung oder wenn das Studium noch nicht abgeschlossen ist, ein Gutachten eines Professors, das Auskunft gibt über die Qualifikation und Eignung. Bewerber dürfen nicht älter als 35 Jahre sein.
Alle weiteren Informationen finden Sie hier.